Frage 171 von 576
Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den 3-jährigen Abschussplan für Rehwild bis auf eine Ricke erfüllt. Am 2. Februar beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf einen offenen Bruch aufweist. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
Antworten:
Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Rickenabschuss
Sie beantragen zunächst bei der Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen
Sie erlegen den Rehbock und tragen den Abschuss in die Streckenliste ein
Korrekt, das Erlegen von schwerkrankem Wild, um vermeidbare Schmerzen zu verhindern, ist eine ethische Praxis im Wildtiermanagement.
Um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist es unverzüglich zu erlegen
Korrekt, das Erlegen von schwerkrankem Wild, um vermeidbare Schmerzen zu verhindern, ist eine ethische Praxis im Wildtiermanagement.