Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 400 von 449
Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung?
Antworten:
mindestens 100 m
mindestens 200 m
mindestens 300 m
Bei der Brauchbarkeitsprüfung ist die Haarwildschleppe mindestens 300 Meter lang. In dieser Prüfung wird die Fähigkeit des Hundes getestet, einer künstlich gelegten Schleppspur von Haarwild (z.B. Hase oder Kaninchen) zu folgen.
mindestens 400 m
mindestens 500 m