Wann kann ein Jagdhund die VJP und die HZP ablegen?
Antworten:
an diesen Prüfungen dürfen Hunde teilnehmen, die im Vorjahr oder im letzten Quartal des davorliegenden Jahres gewölft worden sind
Ein Jagdhund darf an der Verbandsjugendprüfung (VJP) und der Herbstzuchtprüfung (HZP) teilnehmen, wenn er im Vorjahr oder im letzten Quartal des davorliegenden Jahres gewölft (geboren) worden ist. Die VJP ist eine Jugendprüfung, die in der Regel im Frühjahr stattfindet und die natürlichen Anlagen des jungen Hundes testet, wie Spurwille und Vorstehen. Die HZP findet im Herbst desselben Jahres statt und baut auf der VJP auf, indem sie zusätzliche Fertigkeiten prüft, wie z.B. die Wasserarbeit und die Arbeit nach dem Schuss. Diese zeitliche Regelung stellt sicher, dass die Hunde im passenden Alter sind, um ihre Anlagen und Fähigkeiten optimal unter Beweis zu stellen.
für beide Prüfungen darf der Hund maximal ein Jahr alt sein, um die Veranlagung besser erkennen zu können
für beide Prüfungen ist das Mindestalter ein Jahr und das Höchstalter auf 18 Monate eingegrenzt