Frage 309 von 449

Sie wollen einen Zwinger, in dem ein Vorstehhund (DD, DK oder DL) gehalten wird zusätzlich als Zuchtzwinger nutzen. Um wie viel m² muss der Zwinger mindestens größer als bei Alleinhaltung sein?

Antworten:

Richtig

4 m²

Wenn Sie einen Zwinger, in dem ein Vorstehhund (z.B. Deutsch-Drahthaar, Deutsch-Kurzhaar oder Deutsch-Langhaar) gehalten wird, zusätzlich als Zuchtzwinger nutzen möchten, muss der Zwinger mindestens um 4 m² größer sein als bei der reinen Alleinhaltung. Dies bedeutet, dass der Zwinger in diesem Fall eine Mindestgröße von 12 m² haben muss, um den zusätzlichen Platzbedarf für die Mutterhündin und ihre Welpen zu gewährleisten.

Falsch

7 m²

Falsch

12 m²