Frage 206 von 449

Kann das Wildbret eines mit Kleinen Lungenwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes Wild verwertet werden und besteht eine Anzeigepflicht dieser Krankheit?

Antworten:

Falsch

das Wildbrett ist bis auf die Lunge verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht der Krankheit

Falsch

das Wildbrett ist nicht verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht

Richtig

bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht

Beim Befall eines Wildtieres mit kleinen Lungenwürmern (Protostrongylus spp.) gilt Folgendes: Verwertbarkeit des Wildbrets: Solange das Tier nicht stark geschwächt oder abgekommen ist, kann das Wildbret verwertet werden. Nur die Lunge, die durch den Wurmbefall geschädigt ist, sollte nicht verwendet werden. Der Rest des Tieres bleibt in der Regel genusstauglich, wenn der Befall nicht übermäßig ist. Anzeigepflicht: Es besteht keine Anzeigepflicht für den Befall mit kleinen Lungenwürmern, da es sich um einen häufig vorkommenden Parasiten handelt, der in der Wildtierpopulation verbreitet ist und keine direkte Gefahr für den Menschen darstellt. Solange das Wild hygienisch verarbeitet wird und die betroffenen Organe (wie die Lunge) entfernt werden, ist das Wildbret sicher für den Verzehr.