Frage 239 von 449

Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?

Antworten:

Richtig

der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt

Bei Anzeichen auf eine systemische Virusinfektion erfordern diese eine sofortige Meldung an die Veterinärbehörden, da die Schweinepest eine hochansteckende und meldepflichtige Tierseuche ist.

Falsch

nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt

Falsch

der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei