Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 239 von 449
Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?
Antworten:
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt
Bei Anzeichen auf eine systemische Virusinfektion erfordern diese eine sofortige Meldung an die Veterinärbehörden, da die Schweinepest eine hochansteckende und meldepflichtige Tierseuche ist.
nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei