Frage 276 von 449

Ist der Verdacht oder der Ausbruch der Geflügelpest anzeigepflichtig?

Antworten:

Richtig

ja

Ja, der Verdacht oder der Ausbruch der Geflügelpest ist in Deutschland anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Tierhalter oder Tierärzte verpflichtet sind, den Verdacht auf Geflügelpest unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Dies ist wichtig, um eine schnelle Eindämmung und Bekämpfung der Krankheit zu ermöglichen, da sie hoch ansteckend ist und erhebliche Auswirkungen auf die Geflügelbestände sowie auf die Landwirtschaft haben kann.

Falsch

nein

Falsch

nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)