Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 281 von 449
Ist der Verdacht oder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig?
Antworten:
ja
Ja, der Verdacht oder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Tierhalter und Tierärzte verpflichtet sind, einen Verdacht auf Blauzungenkrankheit unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Diese Anzeigepflicht dient der schnellen Kontrolle und Bekämpfung der Krankheit, um ihre Ausbreitung zu verhindern, da sie erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Viehwirtschaft haben kann.
nein
nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)