Ist das Wildbret eines mit Magen- und Darmwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes genusstauglich und ist diese Krankheit meldepflichtig?
Antworten:
das Wildbret ist genusstauglich und der Befall ist nicht meldepflichtig
Das Wildbret eines nicht abgekommenen (nicht stark geschwächten) Stückes, das mit Magen- und Darmwürmern befallen ist, ist in der Regel genusstauglich, solange keine anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sichtbaren Veränderungen des Wildbrets vorliegen. Der Wurmbefall betrifft in erster Linie den Verdauungstrakt und beeinträchtigt normalerweise nicht die Fleischqualität. Darüber hinaus ist ein Befall mit Magen- und Darmwürmern nicht meldepflichtig, da es sich um einen häufig vorkommenden und natürlichen Parasitenbefall handelt, der keine direkte Gefahr für den Menschen darstellt, solange das Wild hygienisch einwandfrei verarbeitet wird.
das Wildbret ist nicht genusstauglich, der Befall ist nicht meldepflichtig
das Wildbret ist genusstauglich, der Befall ist meldepflichtig
das Wildbret ist nicht genusstauglich, der Befall ist meldepflichtig