Frage 245 von 449

Darf ein tollwutverdächtiger Fuchs gestreift werden?

Antworten:

Falsch

unter strengen Auflagen darf der Fuchs gestreift und der Balg genutzt werden

Falsch

der Fuchs darf gestreift werden, da die Viren im Körper stecken

Richtig

der Fuchs ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen

Tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift (also abgezogen) werden. Stattdessen muss der Fuchs mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zugeführt werden. Der Verdacht auf Tollwut stellt eine erhebliche Gefahr dar, und es besteht das Risiko, dass der Erreger durch den Kontakt mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten auf den Menschen übertragen wird. Deshalb ist es wichtig, tollwutverdächtige Tiere unverändert der zuständigen Behörde zu übergeben, damit diese eine fachgerechte Untersuchung durchführen kann

Richtig

tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift werden

Tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift (also abgezogen) werden. Stattdessen muss der Fuchs mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zugeführt werden. Der Verdacht auf Tollwut stellt eine erhebliche Gefahr dar, und es besteht das Risiko, dass der Erreger durch den Kontakt mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten auf den Menschen übertragen wird. Deshalb ist es wichtig, tollwutverdächtige Tiere unverändert der zuständigen Behörde zu übergeben, damit diese eine fachgerechte Untersuchung durchführen kann