Frage 90 von 513
Zu welchen Jahreszeiten dürfen Rohr- und Schilfbestände in Flüssen oder Altwässern nicht gemäht werden?
Antworten:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September
Rohr- und Schilfbestände in Flüssen oder Altwässern dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit vieler Vögel und anderer Tiere, die in diesen Lebensräumen vorkommen. Während dieser Zeit nutzen viele Arten die Schilf- und Rohrbestände als Nist- und Rückzugsgebiete, und das Mähen würde ihre Lebensräume zerstören und die Tiere stören.
In der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar
In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober