Frage 91 von 513
Spaziergänger haben im Frühjahr Weidenkätzchenzweige abgeschnitten. Ist das erlaubt?
Antworten:
ja mit Genehmigung des Grundeigentümers
ja in der Menge eines Handstraußes
Ja, das Abschneiden von Weidenkätzchenzweigen ist erlaubt, aber nur in der Menge eines Handstraußes. Das Sammeln von Weidenkätzchen in kleinen Mengen, wie zum Beispiel für einen Handstrauß, ist in der Regel gestattet, solange es nicht kommerziellen Zwecken dient und keine geschützten oder bedrohten Pflanzen betroffen sind. Diese Regelung stellt sicher, dass die Pflanzen nicht übermäßig geschädigt werden und dass die Weidenkätzchen weiterhin als wichtige Nahrungsquelle für Insekten wie Bienen im Frühjahr zur Verfügung stehen.
nein, nicht im Frühjahr