Welche der nachgenannten Aussagen zum Verhalten im Wald sind richtig?
Antworten:
Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte (Kulturzaun) dienen, unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Das Entfernen oder Unwirksammachen von Schutzeinrichtungen wie Kulturzäune etc. ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies dient dem Schutz des Waldes und der dort lebenden Tiere sowie der Vermeidung von Störungen und Schäden in der Natur.
Wer in einem fremden Wald für seinen persönlichen Verzehr Pilze sammelt, begeht eine Ord- nungswidrigkeit
Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Das Zelten in einem fremden Wald ohne Erlaubnis des Eigentümers oder ohne besondere Genehmigung ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Dies dient dem Schutz des Waldes und der dort lebenden Tiere sowie der Vermeidung von Störungen und Schäden in der Natur.