Frage 19 von 513

Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?

Antworten:

Falsch

nur, wenn er Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ist

Falsch

nur mit Genehmigung des Jagdpächters

Richtig

nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören

Nein, der Fotograf darf das nicht, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören. Kraniche gehören zu den streng geschützten Arten, und während der Brutzeit ist es besonders wichtig, dass sie nicht gestört werden. Das Fotografieren in der Nähe ihrer Brutstätten kann Stress bei den Vögeln verursachen und ihr Brutverhalten negativ beeinflussen, was unter Umständen zum Verlassen des Nestes oder sogar zum Verlust des Geleges führen kann. Daher ist es gesetzlich untersagt, solche geschützten Tiere während dieser sensiblen Zeit zu stören.