Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?
Antworten:
nur, wenn er Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ist
nur mit Genehmigung des Jagdpächters
nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören
Nein, der Fotograf darf das nicht, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören. Kraniche gehören zu den streng geschützten Arten, und während der Brutzeit ist es besonders wichtig, dass sie nicht gestört werden. Das Fotografieren in der Nähe ihrer Brutstätten kann Stress bei den Vögeln verursachen und ihr Brutverhalten negativ beeinflussen, was unter Umständen zum Verlassen des Nestes oder sogar zum Verlust des Geleges führen kann. Daher ist es gesetzlich untersagt, solche geschützten Tiere während dieser sensiblen Zeit zu stören.