Welche Aussage trifft nicht zu?
Antworten:
Der Wolf unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit.
Der Jagdausübungsberechtigte darf sich einen durch den Straßenverkehr getöteten Wolf aneignen.
Das Anfüttern von Wölfen ist verboten.
Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Wölfe als streng geschützte Tierart eingestuft. Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, wie z.B. Risse von Nutztieren, fallen nicht unter die üblichen Wildschadensregelungen, die für andere Wildtiere gelten. Stattdessen gibt es spezielle Entschädigungsregelungen, die durch staatliche Programme oder spezielle Fonds verwaltet werden, um betroffenen Landwirten und Tierhaltern finanziell zu helfen. Diese Regelungen sind meist in den Naturschutzgesetzen oder speziellen Wolfsmanagementplänen verankert, nicht im allgemeinen Jagd- oder Wildschadensrecht.