Frage 305 von 513

Welche Aussage trifft nicht zu?

Antworten:

Falsch

Der Wolf unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit.

Falsch

Der Jagdausübungsberechtigte darf sich einen durch den Straßenverkehr getöteten Wolf aneignen.

Falsch

Das Anfüttern von Wölfen ist verboten.

Richtig

Durch den Wolf verursachte Schäden sind wildschadensersatzpflichtig.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, sind Wölfe als streng geschützte Tierart eingestuft. Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, wie z.B. Risse von Nutztieren, fallen nicht unter die üblichen Wildschadensregelungen, die für andere Wildtiere gelten. Stattdessen gibt es spezielle Entschädigungsregelungen, die durch staatliche Programme oder spezielle Fonds verwaltet werden, um betroffenen Landwirten und Tierhaltern finanziell zu helfen. Diese Regelungen sind meist in den Naturschutzgesetzen oder speziellen Wolfsmanagementplänen verankert, nicht im allgemeinen Jagd- oder Wildschadensrecht.