In ihrem Revier wurden nachweislich Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen. Was dürfen Sie tun?
Antworten:
Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.
Wolf-Hund-Hybriden unterliegen strengen naturschutzrechtlichen Regelungen, da Wölfe in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, streng geschützt sind. Die Entnahme (Tötung) von Wolf-Hund-Hybriden ist daher nur unter bestimmten Bedingungen und nach einer behördlichen Genehmigung zulässig. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel erteilt, um die Reinheit der Wolfsbestände zu schützen und mögliche Gefahren durch Hybriden zu verhindern.
Ohne weiteres darf ich jedes Tier, welches als Wolf-Hund-Hybrid angesprochen werden kann, erlegen.
Um die genetische Vielfalt der Wölfe nicht weiter zu gefährden, darf ich in den nächsten sechs Monaten jedes freilaufende wolfsähnliche Tier in meinem Revier erlegen.
Ich versiegele alle bekannten Wolfshöhlen in meinem Revier, um weitere Hybridisierungen zu verhindern.