Frage 308 von 513

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kann der Jagdausübungsberechtigte eine Jagdwertminderung beklagen, wenn …

Antworten:

Falsch

eine zeitlich begrenzte Baumaßnahme die Bejagung eines wesentlichen Teils des Reviers unmöglich macht.

Richtig

der Wolf den Schalenwildbestand um mehr als 50 % reduziert.

Eine so drastische Reduktion des Schalenwildbestandes, insbesondere von jagdbaren Wildarten wie Reh-, Rot- oder Damwild, kann die Erträge aus der Jagdpacht erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen kann eine Jagdwertminderung geltend gemacht werden, da der Wert des Jagdrechts und die zu erzielenden Erträge durch die stark reduzierte Wilddichte erheblich gesenkt werden. Die genauen rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche hängen jedoch von den jeweiligen regionalen Bestimmungen und den vertraglichen Regelungen ab.

Falsch

die Straßenverkehrsdichte ansteigt.

Falsch

der durch Schwarzwild verursachte Schaden um mehr als 100 % in drei Jahren zunimmt.