Frage 310 von 513

Darf ein Jagdausübungsberechtigter einen schwer verletzten Wolf mit Hilfe seiner Schusswaffe erlösen?

Antworten:

Richtig

Ja, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt und kein Tierarzt erreichbar ist.

In solchen Fällen geht es darum, das Tier von seinem Leiden zu erlösen, was unter bestimmten Umständen auch bei streng geschützten Arten wie dem Wolf zulässig ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Jagdausübungsberechtigte in einer solchen Situation unverzüglich die zuständige Behörde, wie die Polizei oder die untere Naturschutzbehörde, informiert und den Vorfall meldet. Die Entscheidung, den Wolf zu erlösen, sollte nur getroffen werden, wenn eindeutig erkennbar ist, dass das Tier schwer verletzt ist und keine andere sofortige Hilfe möglich ist.

Falsch

Nein, unter keinen Umständen.

Falsch

Nein, dies darf nur der zuständige Amtsveterinär durchführen.

Falsch

Ja, auch wenn der Wolf nur leicht verletzt ist.