Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?
Antworten:
Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zeichen zeigt an, dass die Waffe von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist. Der Kleine Waffenschein erlaubt es, diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen, jedoch nur im nicht schussbereiten Zustand und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.