Frage 93 von 549
Welche Erlaubnisse berechtigen zum zugriffsbereiten Führen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums einer Druckluftwaffe (mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“)?
Antworten:
Kleiner Waffenschein in Verbindung mit einem gültigen Ausweis
Waffenbesitzkarte in Verbindung mit Sportschützenausweis
Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
Ja, zum zugriffsbereiten Führen einer Druckluftwaffe (mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“) außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums benötigt man entweder einen Waffenschein oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Diese Erlaubnisse sind erforderlich, um solche Waffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen, da das zugriffsbereite Führen ohne entsprechende Erlaubnis gesetzlich verboten ist.