Frage 165 von 549
Wo darf Munition erlaubnisfrei erworben werden?
Antworten:
Beim Schützenfest.
Auf dem Schießstand (Jahresbedarf).
Auf dem Schießstand (sofortiger Verbrauch).
Ja, das ist korrekt. Munition darf erlaubnisfrei auf dem Schießstand erworben werden, sofern sie dort sofort verbraucht wird. Diese Regelung ermöglicht es Schützen, die keine eigene Munitionserwerbsberechtigung besitzen, Munition direkt am Schießstand zu kaufen und sie sofort für das Training oder Wettkampf zu verwenden. Es ist jedoch wichtig, dass diese Munition nicht mitgenommen wird, sondern vollständig vor Ort verbraucht wird.