Frage 164 von 549
Welche Gegenstände können nicht erlaubnisfrei erworben werden?
Antworten:
Diabolos
Randfeuerpatronen
Ja, das ist korrekt. Randfeuerpatronen können nicht erlaubnisfrei erworben werden. Der Erwerb von Munition, einschließlich Randfeuerpatronen (wie z.B. .22 l.r.), erfordert eine entsprechende Munitionserwerbsberechtigung, die in der Regel in Verbindung mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder einem Jagdschein erteilt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Munition haben.
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