Frage 157 von 549

Wie ist ein Revolver im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20 waffenrechtlich einzuordnen?

Antworten:

Richtig

WBK-pflichtige Schusswaffe.

Ja, das ist korrekt. Ein Revolver im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20 ist waffenrechtlich als WBK-pflichtige Schusswaffe einzuordnen. Das bedeutet, dass zum Besitz eines solchen Revolvers eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist. Trotz des kleinen Kalibers unterliegt diese Waffe den gleichen rechtlichen Vorschriften wie andere Schusswaffen und erfordert somit eine behördliche Genehmigung für den Erwerb und Besitz.

Falsch

Halbautomatische Schusswaffe.

Falsch

Automatische Schusswaffe.