Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...
Antworten:
eine vollautomatische Waffe.
keine halbautomatische Waffe.
Ja, das ist korrekt. Ein Double-Action-Revolver ist keine halbautomatische Waffe im Sinne des Waffenrechts. Ein Double-Action-Revolver kann sowohl durch einfaches Durchziehen des Abzugs (Double-Action) als auch durch vorheriges Spannen des Hahns (Single-Action) abgefeuert werden. Bei jedem Abzugsvorgang dreht sich die Trommel, und eine neue Patrone wird in Schussposition gebracht, aber die Waffe lädt sich nicht automatisch neu. Im Gegensatz dazu lädt eine halbautomatische Waffe nach jedem Schuss automatisch eine neue Patrone in das Patronenlager, was beim Double-Action-Revolver nicht der Fall ist. Daher wird der Double-Action-Revolver nicht als halbautomatische Waffe eingestuft.
eine halbautomatische Waffe.