Frage 47 von 549
Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?
Antworten:
Kleiner Waffenschein
behördliche Schießerlaubnis
Um Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums zu verwenden, benötigen Sie eine behördliche Schießerlaubnis. Diese Genehmigung stellt sicher, dass das Schießen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Sicherheitsstandards erfolgt.
Waffenbesitzkarte