Frage 48 von 549

Sie erhalten durch Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe. Wie lange gilt die Erwerbsberechtigung?

Antworten:

Falsch

unbegrenzt.

Falsch

Einen Monat.

Richtig

ein Jahr

Der Voreintrag ist ein jahr gültig, danach verfällt die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb der Waffe und muss ggf. neu beantragt werden.