Frage 48 von 549
Sie erhalten durch Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe. Wie lange gilt die Erwerbsberechtigung?
Antworten:
unbegrenzt.
Einen Monat.
ein Jahr
Der Voreintrag ist ein jahr gültig, danach verfällt die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb der Waffe und muss ggf. neu beantragt werden.