Frage 99 von 549

Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...

Antworten:

Richtig

bei Beleidigung.

Ja, das ist korrekt. Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt bei einer Beleidigung. Eine Beleidigung stellt keinen unmittelbaren, lebensbedrohlichen Angriff dar, der den Einsatz einer tödlichen Waffe rechtfertigen würde. Notwehrmaßnahmen müssen verhältnismäßig sein, und der Einsatz einer Schusswaffe wäre in einem Fall von Beleidigung unverhältnismäßig und somit strafbar.

Falsch

bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.