Frage 123 von 549

In welcher Situation darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?

Antworten:

Richtig

Bei brutaler Entführung einer Person.

Bei brutaler Entführung einer Person: Wenn eine Person brutal entführt wird und das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der Person unmittelbar bedroht ist, kann der Einsatz einer Schusswaffe als letztes Mittel zur Abwehr des Angriffs gerechtfertigt sein. Die Notwehr oder Nothilfe würde hier greifen, um das Leben oder die Gesundheit der entführten Person zu schützen.

Falsch

Wenn ein Gehbehinderter mit seinem Stock droht.

Richtig

Bei Angriff eines Kampfhundes.

Bei Angriff eines Kampfhundes: Wenn ein Kampfhund einen Menschen angreift und dabei eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht, kann ebenfalls der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt sein, um die Bedrohung abzuwehren. Auch hier muss der Einsatz verhältnismäßig sein und darf nur als letztes Mittel erfolgen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr bestehen. In beiden Fällen ist der Gebrauch der Schusswaffe nur dann gerechtfertigt, wenn es keine anderen, weniger gefährlichen Mittel gibt, um die unmittelbare Bedrohung abzuwenden.