In einer Notwehrsituation ist diejenige Verteidigungshandlung erforderlich, welche die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?
Antworten:
Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
Ja, das ist korrekt. In einer Notwehrsituation ist der Angegriffene verpflichtet, das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel anzuwenden, das zur Erreichung des Abwehrerfolges geeignet ist. Diese Regel stellt sicher, dass die Verteidigungshandlung verhältnismäßig ist. Der Einsatz von Gewalt darf nicht über das hinausgehen, was notwendig ist, um den Angriff abzuwehren. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, den Angriff zu stoppen, muss der Angegriffene diejenige wählen, die den geringsten Schaden anrichtet, solange sie den Angriff wirksam beendet
Der Angegriffene muss das am meisten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
Auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffen- gebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.