Frage 127 von 549

Eine Person bricht Ihren PKW auf. Sie sehen das vom Fenster Ihres Hauses aus und schießen. Die Person wird dabei verletzt. Wie ist die Situation zu beurteilen?

Antworten:

Falsch

Der Einsatz der Schusswaffe war durch Notwehr gerechtfertigt.

Richtig

Die Notwehr wurde überschritten.

In dieser Situation haben Sie die Notwehr überschritten, und es handelt sich um einen Notwehrexzess. Notwehr (§ 32 StGB) erlaubt es, sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Dabei muss die Verteidigung jedoch verhältnismäßig sein und nur so viel Gewalt angewendet werden, wie nötig ist, um den Angriff abzuwehren. Notwehrexzess liegt vor, wenn die Verteidigung das erforderliche Maß überschreitet, also unverhältnismäßig ist. In diesem Fall haben Sie auf eine Person geschossen, die "nur" Ihren PKW aufgebrochen hat, was eine Sachbeschädigung und möglicherweise ein Diebstahlversuch ist, aber keinen Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit darstellt. Der Einsatz einer Schusswaffe in dieser Situation wäre unverhältnismäßig, da der Schutz von Eigentum nicht den Einsatz tödlicher Gewalt rechtfertigt, insbesondere wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht. Daher wäre Ihr Handeln rechtlich als Notwehrexzess zu bewerten, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.

Richtig

Das war Notwehrexzess

In dieser Situation haben Sie die Notwehr überschritten, und es handelt sich um einen Notwehrexzess. Notwehr (§ 32 StGB) erlaubt es, sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Dabei muss die Verteidigung jedoch verhältnismäßig sein und nur so viel Gewalt angewendet werden, wie nötig ist, um den Angriff abzuwehren. Notwehrexzess liegt vor, wenn die Verteidigung das erforderliche Maß überschreitet, also unverhältnismäßig ist. In diesem Fall haben Sie auf eine Person geschossen, die "nur" Ihren PKW aufgebrochen hat, was eine Sachbeschädigung und möglicherweise ein Diebstahlversuch ist, aber keinen Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit darstellt. Der Einsatz einer Schusswaffe in dieser Situation wäre unverhältnismäßig, da der Schutz von Eigentum nicht den Einsatz tödlicher Gewalt rechtfertigt, insbesondere wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht. Daher wäre Ihr Handeln rechtlich als Notwehrexzess zu bewerten, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.