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Zur-wildschadensabwehr-darf-der-grundeigentumer-6002
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Sachgebiet 9 - Recht - Multiple Choice
Frage 44 von 99
Zur Wildschadensabwehr darf der Grundeigentümer
Antworten:
Richtig
einen Elektrozaun errichten
Falsch
Fallen stellen
Falsch
Schalenwild notfalls erlegen
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