Frage 45 von 99
Ein Jagdschein darf nicht an Personen erteilt werden, die
Antworten:
noch nicht 21 Jahre alt sind
die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
die von der Landesvereinigung der Jäger ausgeschlossen worden sind
noch nicht 21 Jahre alt sind
die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
die von der Landesvereinigung der Jäger ausgeschlossen worden sind