Frage 63 von 99

Wer beruft den Kreisjägermeister?

Antworten:

Falsch

Jagdscheininhaber, die im Kreis ihren Wohnsitz haben oder ein Jagdrevier gepachtet haben

Falsch

die Landesvereinigung der Jäger

Richtig

der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft