Frage 63 von 99
Wer beruft den Kreisjägermeister?
Antworten:
Jagdscheininhaber, die im Kreis ihren Wohnsitz haben oder ein Jagdrevier gepachtet haben
die Landesvereinigung der Jäger
der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft