Frage 62 von 99
Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke verpflichtet, die Wildfolge schriftlich zu vereinbaren?
Antworten:
nein, eine mündliche Vereinbarung reicht aus
nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt
ja, nach Landesjagdgesetz für M-V ist das vorgeschrieben