Frage 62 von 99

Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke verpflichtet, die Wildfolge schriftlich zu vereinbaren?

Antworten:

Falsch

nein, eine mündliche Vereinbarung reicht aus

Falsch

nein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt

Richtig

ja, nach Landesjagdgesetz für M-V ist das vorgeschrieben