Frage 26 von 99
Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Antworten:
ja, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist
nein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.