Frage 26 von 99

Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antworten:

Falsch

ja, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll

Richtig

ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist

Falsch

nein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.