Frage 33 von 99

Ein Jagdgast hat auf einer Gesellschaftsjagd ein Stück Rotwild erlegt und aufgebrochen. Er meldet das seinem Anstellschützen, als ihn dieser wieder von seinem Stand abholt. Worüber muss sich der Anstellschütze bzw. der Revierinhaber unbedingt beim Erleger

Antworten:

Falsch

wie viele Stück Rotwild der Gast gezählt hat

Richtig

ob der Gast vor dem Erlegen bzw. beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale festgestellt hat

Falsch

ob der Gast beobachtet hat, dass die Nachbarschützen auch Erfolg hatten