Frage 31 von 99

Darf ein beim Verkehrsunfall getötetes Reh dem betroffenen Autobesitzer vom örtlich zuständigen Jagdpächter überlassen werden?

Antworten:

Falsch

das ist eine freundliche Geste und zu empfehlen

Falsch

das ist nur erlaubt, wenn das Stück noch in der Küche zu verwerten ist

Richtig

nein, weil das Wild nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist; die vorgeschriebene Lebendbeschau durch eine kundige Person hat nicht stattgefunden