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Sachgebiet 5 - Waffenrecht, Waffentechnik - Multiple Choice
Frage 7 von 96
Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurz- oder Langwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?
Antworten:
Falsch
eine Woche
Richtig
zwei Wochen
Falsch
vier Wochen
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