Frage 8 von 96
Bei welcher zuständigen Behörde bekommt der Jäger eine Waffenbesitzkarte?
Antworten:
bei der Gemeinde
bei der Kreisverwaltung / Stadtverwaltung
beim Kreisforstamt/ Stadtforstamt
bei der Gemeinde
bei der Kreisverwaltung / Stadtverwaltung
beim Kreisforstamt/ Stadtforstamt