Frage 32 von 151

Wie lange darf ein Jagdpächter die Jagd nicht ausüben, nachdem er einen Jagdpachtvertrag neu abgeschlossen hat?

Antworten:

Richtig

Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Behörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.