Frage 31 von 151
Bei welcher Dienststelle muss ein Jagdpachtvertrag angezeigt werden?
Antworten:
Der Jagdpachtvertrag ist der zuständigen Behörde (unteren Jagdbehörde) anzuzeigen.
Der Jagdpachtvertrag ist der zuständigen Behörde (unteren Jagdbehörde) anzuzeigen.