Frage 12 von 151
Wem steht in einem Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht zu?
Antworten:
Dem Jagdausübungsberechtigten. Das ist i.d.R. der Jagdpächter oder der Eigenjagdbesitzer, wenn dieser die Jagd selber ausübt.
Dem Jagdausübungsberechtigten. Das ist i.d.R. der Jagdpächter oder der Eigenjagdbesitzer, wenn dieser die Jagd selber ausübt.