Frage 11 von 151
Innerhalb welcher Bezirke darf das Jagdrecht ausgeübt werden?
Antworten:
Das Jagdrecht darf nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden.
Das Jagdrecht darf nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden.