Frage 72 von 151
Welchen Personen obliegt in einem Revier der Jagdschutz?
Antworten:
Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern dieser Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern.