Frage 71 von 151
Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu veranlassen, wenn eine Wildseuche auftritt?
Antworten:
Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.