Frage 139 von 151
Was haben die Schützen nach dem Einnehmen ihrer Drückjagdstände zu tun?
Antworten:
Nach Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen.
Nach Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen.