Frage 138 von 151

Wann darf bei einer Gesellschaftsjagd die Waffe geladen sein, ausgenommen Streife und Kesseltreiben?

Antworten:

Richtig

Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die Waffe erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.