Frage 114 von 151

Gibt es Ausnahmen vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes?

Antworten:

Richtig

Ja. Nicht gestattet ist das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von 4 Metern, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, forstbetrieblichen und jagdlichen Einrichtungen.