Frage 115 von 151

Durch welche Personengruppen darf der Wald mit Kraftfahrzeugen befahren werden?

Antworten:

Richtig

Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur dem Waldbesitzer, seinen Beauftragten, den Jagdausübungsberechtigten und ihren Beauftragten, sowie den dazu befugten Behörden gestattet.