Frage 115 von 151
Durch welche Personengruppen darf der Wald mit Kraftfahrzeugen befahren werden?
Antworten:
Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur dem Waldbesitzer, seinen Beauftragten, den Jagdausübungsberechtigten und ihren Beauftragten, sowie den dazu befugten Behörden gestattet.