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Sachgebiet-4-recht
Zur-wildschadenverhutung-darf-der-grundstuckseigentumer-4727
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Sachgebiet 4 - Recht
Frage 204 von 536
Zur Wildschadenverhütung darf der Grundstückseigentümer
Antworten:
Richtig
einen Elektrozaun errichten
Falsch
Fallen stellen
Falsch
Schadwild notfalls erlegen
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